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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - 1 L 62/10   

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https://dejure.org/2010,31086
OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - 1 L 62/10 (https://dejure.org/2010,31086)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.05.2010 - 1 L 62/10 (https://dejure.org/2010,31086)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 1 L 62/10 (https://dejure.org/2010,31086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 35 Abs 1 GewO, § 35 Abs 4 GewO, § 35 Abs 6 GewO
    Gewerbeuntersagungsverfügung wegen Steuer- und Beitragsrückständen; maßgeblicher Zeitpunkt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 4; GewO § 35 Abs. 6; VwVfG § 46
    Maßgeblichkeit der Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung bei der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung einer Gewerbeuntersagungsverfügung; Bindung einer Untersagungsbehörde an Informationen von im Zuge einer Anhörung beteiligten Stellen i.R.e. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur verwaltungsgerichtlichen Beurteilung einer Gewerbeuntersagungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit der Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung bei der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung einer Gewerbeuntersagungsverfügung; Bindung einer Untersagungsbehörde an Informationen von im Zuge einer Anhörung beteiligten Stellen i.R.e. ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95

    Grundrechte: Verhältnis der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Freiheit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - 1 L 62/10
    Im Übrigen haben sowohl das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschl. v. 16.06.1995 - 1 B 83.95 - juris) als auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. Beschl. v. 19.03.2010 - 1 L 38/10 -) entschieden, dass es für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Gewerbeuntersagungsverfügung stets auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ankommt.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - 1 L 62/10
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - 1 L 62/10
    Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - Az.: 1 L 245/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - 1 L 62/10
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2013 - 1 L 18/08

    Festlegung des Gebiets eines Wasser- und Bodenverbandes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2010 - 1 L 62/10
    Die Antragsbegründungsschrift muss aus sich selbst heraus verständlich und nachvollziehbar sein und den geltend gemachten Zulassungsgrund unter substantiiertem Vorbringen konkret aufzeigen (std. Rspr. d. Senats, vgl. Beschl. v. 20.03.2008 - 1 L 18/08 - m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und

    Die Untersagungsbehörde ist an die Äußerung der anzuhörenden Stellen nämlich nicht gebunden (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 1 L 62/10 -, juris).
  • VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19

    Widerruf von gewerberechtlichen Erlaubnissen und Untersagung der Ausübung von

    Die Untersagungsbehörde ist an die Äußerung der anzuhörenden Stellen nämlich nicht gebunden (OVG LSA, B. v. 18.05.2010 - 1 L 62/10 -, juris).
  • VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17

    Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von

    Die Anhörung der in § 35 Abs. 4 GewO genannten Stellen dient der Beteiligung sachverständiger Stellen, die diesen die Möglichkeit gibt, ihr Sachwissen vorzutragen, welche den Adressaten dieser Information, d. h. die Untersagungsbehörde, jedoch nicht dazu verpflichtet, diese sich zu eigen zu machen oder zu übernehmen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18. Mai 2010 - 1 L 62/10 -, juris Rz. 6).
  • VG Regensburg, 23.03.2017 - RN 5 K 16.1146

    Erweiterte Gewerbeuntersagung - Steuergeheimnis steht einer Anhörung öffentlicher

    Zwar soll diese ihr Fachwissen unverbindlich in das Verfahren einbringen können (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 1 L 62/10 - Rn. 6, juris), in einem Fall von mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (im Gegensatz zu gewerbespezifischen Unzuverlässigkeitsgründen) ist jedoch nicht zu erkennen, inwiefern ein Mehr an eingebrachtem Fachwissen die Bewertung als gewerbeübergreifend unzuverlässig hätte erschüttern sollen (so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 1998 - 7 L 4223/97 - Rn. 14, juris), zumal die gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit und die nötige Ausweichwahrscheinlichkeit in solchen Fällen nur in besonderen Konstellationen nicht vorliegen sollen (BayVGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, Rn. 24).
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